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Zertifiziert ist der Inhaber Matthias Bachmann

Oktober 2013 / Jubiläum - Rückblick und Ausblick

5 Jahre „Platonfinanz“ - 26 Jahre Berufserfahrung -

Rückblick -

Wir können auf fünf erfolgreiche Jahre zurückblicken. Die meisten Finanzdienstleister, also Banken, freie Finanzvertriebe und Versicherungen mit provisionsgetriebenem Geschäftsmodell, hatten in den vergangenen Jahren ein schwieriges Umfeld und klagten über sinkende Kundenzahlen, Erträge und vor allem einem deutlichen Vertrauensverlust.

Die Honorarberatung hat sich zwar immer noch nicht in der Breite durchgesetzt. Dennoch können wir uns über mangelnde Nachfrage nicht beschweren. Die Kundenzahlen steigen und interessanterweise erfahren wir gerade in den Erstgesprächen mit unseren Kunden einen Vertrauensvorschuss. Aufgrund des Feedbacks, das wir nach Erstellung unserer Expertise von den Kunden erhalten, liegt dies zum Einen an der fachlichen Qualifikation und zum Anderen an der neutralen Beratung, die wir auch regelmäßig in der Verbraucherzentrale in den Bereichen Geldanlage, Altersvorsorge und Baufinanzierung erbringen.

Mindestanforderungen an Finanzvermittler

Die veränderten gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes haben dazu geführt, dass viele Finanzvertriebe Ihre Mitarbeiter fortbilden, um den Mindestanforderungen des Gesetzgebers „Finanzanlagenfachmann“ gerecht zu werden. Seit etwa 2 Jahren sind wir sehr stark als Referent in diese Fortbildungen eingebunden.

Was Kunden nachfragen

In den vergangenen zwei bis drei Jahren haben sich immer mehr Kunden nach einer Vermögens- oder Altersvorsorgeplanung für eine laufende Begleitung entschieden. Insbesondere die Kunden, die bereits vor etwa 3 bis 5 Jahren eine Erstberatung und später die Vermögensbegleitung in Anspruch genommen haben, können sich aktuell über deutliche zweistellige Renditen in Ihren Depots freuen. Selbst bei großen Rückschlägen an der Börse würde immer noch ein sehr guter Gewinn verbleiben, da alle Depots über Stopporders abgesichert sind.

Ausblick positiv

Der Gesetzgeber plant eine weitere Novellierung in der Finanzbranche. Die Honorarberatung soll einen eigenen gesetzlichen Rahmen bekommen, um sich in wesentlichen Aspekten klar von der provisionsfinanzierten Beratung abzugrenzen. Da der Begriff „Honorarberatung“ gesetzlich nicht geschützt ist, sehen wir dieses Vorhaben sehr positiv. Wünschenswert wäre darüber hinaus, dass der Gesetzgeber eine Mindestqualifizierung fordert, die sich an dem Leitbild der „zertifizierten Finanzplaner“ (Certified Financial Planer) orientiert. Bleibt nur zu hoffen, dass es keine gesetzlichen Regularien gibt, die es einzelnen gut qualifizierten Beratern mit ethisch moralischem Verständnis schwer macht, Ihre Tätigkeit fortzusetzen.