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Zertifiziert ist der Inhaber Matthias Bachmann

Januar 2013 / Dozent für "Finanzanlagenfachmann"

Ergänzung zur Mitteilung "Aktuelles" aus Februar 2011. Ab Januar 2013 begleiten wir die Ausbildung zum „Finanzanlagenfachmann“. Nach dem „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“ will der Gesetzgeber stärkere Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen und Verhaltensregeln in der Kundenberatung umsetzen.  Der Finanzanlagenfachmann stellt eine Mindestqualifizierung dar, die nach dieser Gesetzesnovelle seit 1.Januar 2013 gilt. Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Fortbildung liegt im Bereich der Produktgruppe „Investmentfonds“. Der Titel „Finanzanlagenfachmann“ sollte dem Verbraucher aber nicht suggerieren, dass es sich um einen „Top“ ausgebildeten Fachmann handelt. Die Fortbildung dauert 3 Tage und erläutert lediglich Grundlagen. Ein Kundenschutz, wie er vom Gesetzgeber gedacht war, wird nach Meinung von Verbraucherschützern bei Weitem nicht erreicht. Diese setzen nach wie vor auf die Honorarberatung (siehe "Aktuelles" Dezember 2012).