Der Gesetzgeber wollte mit der Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts den Anlegerschutz verbessern. Das ist ihm nach Meinung von Verbraucherschützern aber nicht gelungen. Zwar ist jetzt, im Vergleich zur Altregel, ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser stellt aber keine ausreichende Qualifizierung dar (siehe unter „Finanzanlagenfachmann“ Meldung Januar 2013). Die Verbraucherschützer halten die Honorarberatung für die bessere Beratungsform. In der provisionsgetriebenen Beratung wird der Berater von Dritten bezahlt; beispielsweise von der Fondsgesellschaft oder der Versicherung, deren Produkte er verkauft. Stellen sie sich vor, ihr Steuerberater wird vom Finanzamt bezahlt oder ihr Rechtsanwalt von der Gegenpartei.