Das Amtsgericht Recklinghausen hat uns beauftragt, ein Sachverständigengutachten zu erstellen. In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2006 eine Fremdwährungsanleihe lautend auf isländische Krone erworben. Bei der Fälligkeit der Anleihe im Jahr 2008 entstand dem Kläger ein Vermögensschaden. Unsere Aufgabe bestand laut Beweisbeschluss darin, zu beurteilen, ob der Vermögensschaden vermeidbar war oder geringer hätte ausfallen können.